Maulhaltung ist die beste Haltung

Das in Österreich geltende Cannabisverbot mit seinen staatlichen Zwangsmaßnahmen wie Gerichtsstrafen, ärztliche
Zwangsuntersuchungen, gesundheitsbezogene Maßnahmen, Führerscheinentzug, Reisepassentzug usw. ist ein
ungerechtes Gesetz.



Es diskriminiert eine große Bevölkerungsgruppe und stempelt sie als schwarze Schafe und Sündenböcke ab. Dagegen
kann ganz legal wirksam Widerstand geleistet werden.
Fast alle gerichtlich verfolgten Fälle sind auf freiwillige Selbst- und Fremdbeschuldigungen zurückzuführen. Von
den Ermittlungsbeamten bei der Polizei wird häufig unfairer psychischer Druck ausgeübt. Betroffene belasten sich
selbst und viele andere: Nahrung für die staatliche Verfolgungsbürokratie. Dabei ist niemand verpflichtet, sich selbst
zu belasten.
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 17.12.1996, Nr. 43/1994/490/572)

Für Österreich gilt außerdem:
Dem Beschuldigten ist vor Beginn der Vernehmung mitzuteilen, welcher Tat er verdächtig ist.
(§ 164 Abs 1 StPO neu)

Sodann ist er über das Recht, seiner Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen, zu informie-ren, dass er
berechtigt ist, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen, und sich zuvor mit einem Verteidiger beraten
kann. [} das seine Aussage seiner Verteidigung dienen, aber auch gegen ihn verwendet werden kann
(§ 164 Abs 1 u 2 StPO neu).

Es dürfen weder Versprechungen oder Vorspiegelungen noch Drohungen oder Zwangsmittel angewendet
werden, um den Beschuldigten zu Geständnissen oder anderen bestimmten An-gaben zu bewegen...
(§ 164 Abs 4 Satz 1 StPO neu)

Der angebliche Vorteil einer kooperativen Haltung ist eine geringere Strafe. Ob ein Geständnis die Strafe dann
wirklich mildert, ist oft nicht feststellbar.

Bei Personen, die zur Sache nicht aussagen, wird fallweise die Verwahrungs- und Untersu-chungshaft als Druckmittel
für Geständnisse missbraucht. Haft ist aber bei geringfügigen Ver-gehen (z.B. Besitz von 10 gr Cannabis) schon
wegen Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig.

In Summe zahlt sich ein vollumfängliches und reumütiges Geständnis keineswegs in jedem Fall aus. Betroffene
bekommen die Rechnung vom Gericht präsentiert und können dann, weil sie dem Zureden der Ermittlungsbeamten
nachgegeben haben, Monate oder Jahre im Ge-fängnis verbringen. Hätten sie geschwiegen, wäre womöglich
nur ein Bruchteil der Strafe ver-hängt worden. Außerdem werden alle anderen Mittäter, die sie preisgegeben haben,
ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert
jedem Menschen ein faires Verfahren
Das Recht zu schweigen und das Recht, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen, stellen
internationale Grundsätze dar, die das Herzstück des Konzepts des fairen Verfahrens bilden.
Ihr Sinn liegt im Schutz des Beschuldigten gegen ungehörigen Zwang durch die Behörden.
Die Anklage darf sich nicht auf Beweise stützen, die durch Methoden des Zwangs oder des
Drucks unter Missachtung des Willens des Beschuldigten erlangt wurden.

Gewaltloser Widerstand gegen die Cannabisrepression
Wir empfehlen allen, die wegen eines Cannabisdeliktes mit behördlicher Verfolgung konfrontiert sind
Vorladungen der Polizei haben in der Regel schriftlich zu erfolgen. Sie müssen bei sonstiger Zwangsvorführung
befolgt werden.

Geänderte Rechtslage ab 01.01.2008!

Bei Betretung auf frischer Tat (zB Besitz von Cannabis) kann die Polizei den Betroffenen so-fort mitnehmen, um
seine Identität festzustellen und die Beschuldigtenanhörung durchzu-führen.

Zur Sache keine Aussage machen, auch wenn dies einige Tage Haft bedeutet! In Haft genommen wird man rechtmäßig
nur dann, wenn konkrete Verdachtsgründe für eine gravierende Straftat vorliegen. Man hat das Recht, eine
Vertrauensperson und einen Verteidiger zu verständigen.

Zuerst mit dem Verteidiger sprechen,der die Polizeiakten vollständig eingesehen hat, und erst dann entscheiden,
welche Aussage man macht.

Keine freiwillige Nachschau! Hausdurchsuchungen nur bei Vorliegen einer gerichtlichen Hausdurchsuchungsbewilligung
erlauben oder wenn der Sicherheitsbeamte bestätigt, dass die Hausdurchsuchung gegen den Willen des
Betroffenen geschehen ist. Sich durch Einschüchterungen nicht beirren lassen!

Drogentests: Für Fahrzeuglenker besteht in Österreich die Verpflichtung, sich nach Feststellung der Suchtmittelbeeinträchtigung
durch einen Arzt Blut abnehmen zu lassen (weiters zB im Be-reich besonderer Gewaltverhältnisse,
z.B. bei Strafgefangenen). Sonst ist niemand ver-pflichtet, zB bei der Polizei zum Beweis seiner Unschuld einen Harntest
zu machen. Grund-satz: Mein Harn gehört mir, keine Harntests freiwillig mitmachen, außer ich brauch was von
der Behörde, zB einen Führerschein. Verweigerung eines Speichelvortests durch einen Fahrzeuglenker verpflichtet
nur zur amtsärztlichen Untersuchung, sonst keine Folgen.

Blauer Brief: Wenn ein behördliches Schriftstück zugestellt wird oder eine Vorladung, egal ob von Be-zirkshauptmannschaft
oder Gericht, sofort kompetente Rechtsberatung aufsuchen und erst dann reagieren. Sich sofort darum
kümmern, damit keine Frist versäumt wird.

http://www.legalisieren.at/files/maulhaltung.pdf (Stand: 14.01.2026)
Unveränderte Vervielfältigung und Weitergabe ausdrücklich erwünscht.

Bernhard Amann
Im Sohl 1
A-6845 Hohenems
Bürgerinitiative für die Gleichstellung von Cannabis
mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin
Spenden Bank Austria Creditanstalt
Konto-Nr. 52026 003 066
BLZ 12 000
E-Mail
Web http://www.legalisieren.at


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